LUXEMBURG – Viele Fahrzeuge auf Luxemburgs Straßen sind Firmenwagen. Werden sie geblitzt, haben die Behörden fast keine Chance die Bußgelder einzutreiben.
Für Luxemburgs Behörden ist es nicht einfach, Verkehrssünder zu belangen, wenn ihre Fahrzeuge im Ausland zugelassen sind.
«In diesem Fall besteht keine Möglichkeit, Informationen über den Fahrzeughalter zu bekommen. Der grenzüberschreitende Informationsaustausch in der Straßenverkehrssicherheit gilt nicht für Parkverstöße» heißt es in einer Antwort von Mobilitätsminister François Bausch und Justizministerin Sam Tanson auf eine parlamentarische Anfrage.
Ganz so einfach ist es nicht. Der Fahrer ist dennoch verpflichtet, sein Bußgeld zu bezahlen. Tut er dies nicht, kann man ihn aber praktisch erst dann belangen, wenn es zu einer Verkehrskontrolle kommt.
Das Gesetz erlaubt den Ermittlungsbehörden der EU-Staaten zwar den Informationsaustausch, in der Praxis blieb dies aber kompliziert. Wird ein Fahrer eines Firmenwagens im Ausland geblitzt, drohen ihm Punkte oder sogar ein Fahrverbot, geht die Benachrichtigung an die Firma. Diese müsste dann einen Fragebogen ausfüllen, um den Fahrer ausfindig zu machen. Dieser müsste dann das Bußgeld bezahlen.
In der Praxis sei dies jedoch kompliziert und «in den meisten Fällen ist die Untersuchung nicht erfolgreich, wenn der Hauptsitz des Unternehmens im Ausland liegt», geben die Minister in der parlamentarischen Antwort zu. Dies sei besonders der Fall, wenn es sich nicht um Nachbarländern handelt.
Seit der Einführung der Radarkontrollen (Le système de contrôle et de sanction automatisés CSA) wurden 34.134 Firmenwagen geblitzt. Nur in etwa der Hälfte der Fälle (17.213) wurde der Fahrer ausfindig gemacht.
(Thomas Holzer/L'essentiel)
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